Eine rechtliche Betreuung wird durch eine Anregung beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) in die Wege geleitet. Jede Person kann eine Betreuung für jemanden anregen, wenn sie der Meinung ist, dass diese Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst regeln kann.
Der Betroffene selbst kann die Betreuung auch direkt beantragen.
Der Ablauf in 4 Schritten
Zuständiges Gericht finden:
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort oder Pflegeheim) hat.
Formloses Schreiben aufsetzen:
Es gibt kein bundesweit zwingendes Formular. Ein formloses Schreiben reicht aus. Viele Amtsgerichte und Betreuungsbehörden stellen jedoch vorbereitete Formulare („Anregung einer Betreuung“) online bereit, die das Ausfüllen erleichtern.
Wichtige Informationen angeben:
Angaben zur Person: Name, Geburtsdatum, Adresse und aktuelle Erreichbarkeit des Betroffenen.
Begründung: Warum wird Hilfe benötigt? (z. B. Demenz, schwere psychische Erkrankung, Schlaganfall) und in welchen Bereichen (z. B. Finanzen, Post, Gesundheit).
Wunschkandidat: Wenn Sie selbst oder ein anderer Angehöriger die Betreuung ehrenamtlich übernehmen möchte, sollte dies direkt im Schreiben vorgeschlagen werden.
Unterlagen beifügen (falls vorhanden):
Ärztliche Atteste, Berichte vom Krankenhaus oder Gutachten beschleunigen das Verfahren erheblich.
Was passiert nach der Anregung?
Prüfung durch das Gericht: Das Betreuungsgericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gutachten: In der Regel wird ein ärztliches Gutachten oder ein ärztliches Zeugnis eingeholt.
Persönliche Anhörung: Der Richter spricht persönlich mit der betroffenen Person, um sich einen Eindruck zu verschaffen und deren Wünsche anzuhören. Gegen den freien Willen einer geschäftsfähigen Person darf keine Betreuung eingerichtet werden.
Einbindung der Betreuungsbehörde: Die örtliche Betreuungsbehörde (z. B. der Kreisverwaltung) unterstützt das Gericht und schlägt geeignete Betreuer vor.
Wichtige Ausnahme: Die Vorsorgevollmacht
Das Gericht richtet keine Betreuung ein, wenn die Angelegenheiten der Person bereits durch eine gültige Vorsorgevollmacht ebenso gut geregelt werden können. Eine Vollmacht hat gesetzlichen Vorrang vor einer Betreuung.
Ein ehrenamtlicher Betreuer führt eine gesetzliche Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1814 ff. BGB) unentgeltlich und freiwillig für eine erwachsene Person, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Rund 70 % aller Betreuungen in Deutschland werden ehrenamtlich geführt, wobei der Großteil auf Familienangehörige entfällt. [1, 2, 3]
Hauptaufgaben
Gesetzliche Vertretung: Vertretung des Betroffenen im jeweils vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis (z. B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung). [1, 2, 3]
Wohl und Wünsche: Ausrichtung aller Entscheidungen am Wohl und am geäußerten Willen der betreuten Person (Selbstbestimmung steht im Vordergrund). [1, 2]
Berichtspflicht: Einreichen eines jährlichen Berichts beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) über die Lebensumstände und die Entwicklung des Betreuten. [1]
Voraussetzungen
Persönliche Eignung: Volljährigkeit und Zuverlässigkeit.
Überprüfung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie einer Selbstauskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (jeweils nicht älter als drei Monate).
Sprachkenntnisse: Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zur Ausübung der Vertretung. [1, 2, 3]
Aufwandsentschädigung & Absicherung
Aufwandspauschale: Ehrenamtliche Betreuer können eine jährliche Aufwandspauschale von 450 Euro geltend machen (oder stattdessen den tatsächlichen Nachweis von Auslagen wie Fahrten, Porto oder Telefon).
Steuerfreiheit: Bis zu 3.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei (§ 3 Nr. 26b EStG).
Versicherung: Schutz über eine staatliche Sammelhaftpflicht- sowie eine beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung. [1, 2, 3]
Unterstützung vor Ort (Region Wittlich)
Betreuungsbehörde & Betreuungsvereine: Unterstützung, Beratung und Schulungen werden unter anderem von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und örtlichen Betreuungsvereinen angeboten. [1, 2]
Aktuelles Angebot: Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bietet beispielsweise einen kostenlosen Aufbaukurs für ehrenamtliche rechtliche Betreuer an (nächster Termin am 24. November 2026 im Wittlicher Kreishaus). Informationen dazu stellt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bereit. [1]
Möchten Sie wissen, wie man konkret die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers beim Amtsgericht anregt oder welche Unterlagen für den Kurs in Wittlich benötigt werden?