Ein Berufsbetreuer ist ein rechtlicher Vertreter für volljährige Personen, die aufgrund von psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Es handelt sich meist um eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, die durch ein Betreuungsgericht angeordnet wird. Die gesetzliche Grundlage basiert maßgeblich auf der umfassenden Reform des Betreuungsrechts.
Aufgabenbereiche eines Berufsbetreuers
Die konkreten Aufgaben hängen immer von den gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen ab. Dabei steht der Wunsch und Wille des Betreuten im Mittelpunkt:
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Gesundheitsfürsorge: Organisation von ärztlichen Behandlungen, Pflegeleistungen oder Einwilligung in medizinische Eingriffe.
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Vermögenssorge: Verwaltung von Einkommen und Vermögen, Regelung von Schulden sowie das Bezahlen von Rechnungen.
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Wohnungsangelegenheiten: Mietverträge verwalten, Organisation von Heimunterbringungen oder Wohnungsauflösungen.
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Behördenangelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern, Rentenkassen, Versicherungen und das Beantragen von Sozialleistungen.
Voraussetzungen für den Berufseinstieg
Seit dem Inkrafttreten der großen Reform des Betreuungsrechts ist der Zugang strenger reguliert. Wer als Berufsbetreuer arbeiten möchte, muss sich offiziell bei der lokalen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen:
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Sachkundenachweis: Nachweis von Fachkenntnissen (mindestens 270 Zeitstunden umfassender Lehrgang). Personen mit einem Studium der Rechtswissenschaften, Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik sind in der Regel von diesem Nachweis befreit.
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Persönliche Eignung: Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Schuldnerverzeichnis (jeweils unter 3 Monate alt) sowie ein persönliches Eignungsgespräch bei der Behörde.
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Berufshaftpflichtversicherung: Der Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben. [1, 2]