Ein ehrenamtlicher Betreuer führt eine gesetzliche Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1814 ff. BGB) unentgeltlich und freiwillig für eine erwachsene Person, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Rund 70 % aller Betreuungen in Deutschland werden ehrenamtlich geführt, wobei der Großteil auf Familienangehörige entfällt. 

Hauptaufgaben

  • Gesetzliche Vertretung: Vertretung des Betroffenen im jeweils vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis (z. B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung).

  • Wohl und Wünsche: Ausrichtung aller Entscheidungen am Wohl und am geäußerten Willen der betreuten Person (Selbstbestimmung steht im Vordergrund).

  • Berichtspflicht: Einreichen eines jährlichen Berichts beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) über die Lebensumstände und die Entwicklung des Betreuten.

Voraussetzungen

  • Persönliche Eignung: Volljährigkeit und Zuverlässigkeit.

  • Überprüfung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie einer Selbstauskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (jeweils nicht älter als drei Monate).

  • Sprachkenntnisse: Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zur Ausübung der Vertretung.

Aufwandsentschädigung & Absicherung

  • Aufwandspauschale: Ehrenamtliche Betreuer können eine jährliche Aufwandspauschale von 450 Euro geltend machen (oder stattdessen den tatsächlichen Nachweis von Auslagen wie Fahrten, Porto oder Telefon).

  • Steuerfreiheit: Bis zu 3.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei (§ 3 Nr. 26b EStG).

  • Versicherung: Schutz über eine staatliche Sammelhaftpflicht- sowie eine beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung.

Unterstützung vor Ort (Region Wittlich)

  • Betreuungsbehörde & Betreuungsvereine: Unterstützung, Beratung und Schulungen werden unter anderem von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und örtlichen Betreuungsvereinen angeboten. [1, 2]

  • Aktuelles Angebot: Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bietet beispielsweise einen kostenlosen Aufbaukurs für ehrenamtliche rechtliche Betreuer an (nächster Termin am 24. November 2026 im Wittlicher Kreishaus). Informationen dazu stellt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bereit.

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Wittlich

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am 50. Breitengrad
162,521 Meter über NN