Ein Vereinsbetreuer ist in Deutschland ein hauptamtlicher Mitarbeiter eines nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG, früher § 1908f BGB) anerkannten Betreuungsvereins, dem vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung übertragen wurde. 

Aufgaben und Tätigkeit

  • Rechtliche Vertretung: Er führt gesetzliche Betreuungen für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (z. B. in Gesundheits-, Vermögens- oder Behördenangelegenheiten). 

  • Querschnittsarbeit: Neben der eigenen Führung von Betreuungen gewinnen, schulen, beraten und begleiten Betreuungsvereine auch ehrenamtliche Betreuer. 

  • Vorsorgeberatung: Sie informieren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Status und Besonderheiten

  • Arbeitsverhältnis: Im Gegensatz zu selbstständigen Berufsbetreuern steht der Vereinsbetreuer in einem festen Angestelltenverhältnis zum Betreuungsverein (oft angelehnt an den TVöD).

  • Befreiter Betreuer: Vereinsbetreuer gelten oft als „befreite Betreuer“ (nach § 1859 BGB). Das bedeutet unter anderem, dass bestimmte Pflichten wie die jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Gericht oder strenge Genehmigungsvorbehalte bei der Geldanlage entfallen, da der Verein eine interne Kontrolle und Aufsicht gewährleistet. 

  • Qualifikation: Die meisten Vereinsbetreuer verfügen über einen Hochschulabschluss (z. B. in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Jura oder Psychologie).

  • Grundlage: Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im und im

  • Betreuungsrecht auf de - Im Online-Lexikon Betreuungsrecht

  • Wikipedia-Eintrag zum Vereinsbetreuer.

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